Rechtsprechung
   BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 562/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3715
BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 562/02 (https://dejure.org/2002,3715)
BVerfG, Entscheidung vom 30.09.2002 - 2 BvR 562/02 (https://dejure.org/2002,3715)
BVerfG, Entscheidung vom 30. September 2002 - 2 BvR 562/02 (https://dejure.org/2002,3715)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,3715) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Arbeitgeber - Arbeitsentgelt - Vorenthalten - Veruntreuen - Gewinnerzielungsabsicht - Ehrenamt - Schutzzweck - Sozialversicherung - Beitragszahlung - Sozialbeiträge

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; StGB § 266 a; ; SGB IV § 2 Abs. 2 Nr. 1; ; SGB IV § 7 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266a; GG Art. 3 Abs. 1
    Begriff des Arbeitgebers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 961
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 05.10.1993 - 1 BvL 34/81

    Verfassungsmäßigkeit von § 186c Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 AFG

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 562/02
    Art. 3 Abs. 1 GG ist jedenfalls verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt (BVerfGE 1, 14 ; stRspr, vgl. etwa BVerfGE 89, 132 ; Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002 - 2 BvL 17/99 -, BGBl I 2002 S. 1305).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 562/02
    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 562/02
    Art. 3 Abs. 1 GG ist jedenfalls verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt (BVerfGE 1, 14 ; stRspr, vgl. etwa BVerfGE 89, 132 ; Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002 - 2 BvL 17/99 -, BGBl I 2002 S. 1305).
  • BVerfG, 02.12.1992 - 1 BvR 296/88

    Gewerkschaftliche Beratungshilfe

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 562/02
    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (BVerfGE 88, 5 ; 88, 87 ; 101, 54 ).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 562/02
    Art. 3 Abs. 1 GG ist jedenfalls verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt (BVerfGE 1, 14 ; stRspr, vgl. etwa BVerfGE 89, 132 ; Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002 - 2 BvL 17/99 -, BGBl I 2002 S. 1305).
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95

    Schuldrechtsanpassungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 562/02
    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (BVerfGE 88, 5 ; 88, 87 ; 101, 54 ).
  • BGH, 16.05.2000 - VI ZR 90/99

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 562/02
    Die Norm schützt in erster Linie das Interesse der Solidargemeinschaft an der Sicherstellung des Aufkommens der Mittel für die Sozialversicherung (vgl. BGHZ 144, 311 ff.; Tröndle/Fischer, StGB, 50. Auflage, § 266 a Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 562/02
    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (BVerfGE 88, 5 ; 88, 87 ; 101, 54 ).
  • BGH, 21.09.2005 - 5 StR 263/05

    Weiterhin bestehende Tatmehrheit zwischen Lohnsteuerhinterziehung und

    § 266a StGB schützt in erster Linie das Interesse der Solidargemeinschaft an der Sicherstellung des Aufkommens der Mittel für die Sozialversicherung (vgl. BT-Drs. 10/5058 S. 31; BVerfG, NJW 2003, 961; BGH, NJW 2000, 2993, 2994; Martens, wistra 1986, 154, 155).
  • OLG Köln, 28.03.2003 - 1 Zs 120/03

    Durchführung eines Klageerzwingungsverfahrens bei fehlendem Ermittlungsverfahren

    Denn die Bestimmung des § 266a StGB dient in ihrem hier ausschließlich in Betracht kommenden Absatz 1 - Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung - nicht dem Schutz der einzelnen Arbeitnehmer, sondern des Interesses der Solidargemeinschaft an der Sicherstellung des Aufkommens der Mittel für die Sozialversicherung (vgl. BVerfG NJW 2003, 961; BGHZ 144, 311 (321( = NJW 2000, 2993 (2995(; Graalmann-Scheerer in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 172 Rdnr. 92; Lenckner/Perron in: Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., § 266a Rdnr. 2; Tröndle/Fischer a. a. O. § 266a Rdnr. 2; jw. m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht